Pflegekasse
Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro einfach erklärt
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 131 Euro Entlastungsbetrag im Monat. Das Geld ist für bestimmte Unterstützungsleistungen gedacht – es wird nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Zu den möglichen Verwendungen gehören nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste. Welche Tätigkeit erstattungsfähig ist, hängt vom Angebot und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Bei Goode Tied kommen unsere anerkannten Leistungen der Alltagsbegleitung und Seniorenhilfe infrage. Zum Beispiel können wir Unterstützung im Haushalt, Gesellschaft oder Begleitung zu Terminen mit Ihnen besprechen. Eine beliebige privat beauftragte Reinigungskraft ist nicht allein deshalb über diesen Betrag abrechenbar.
Kann ich die 131 Euro ansparen?
Ja. Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, kann in die folgenden Monate übertragen werden. Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ein unbegrenztes Ansparen ist nicht möglich.
Beispiel: Besteht der Anspruch von Oktober bis Dezember und wird nichts davon genutzt, entstehen in diesen drei Monaten zusammen bis zu 393 Euro. Daraus folgt nicht automatisch ein Anspruch für frühere Monate. Den tatsächlichen Restbetrag und die zugehörigen Zeiträume erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Wie bekomme ich die Kosten erstattet?
Der Anspruch entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ohne vorherigen gesonderten Antrag auf den Entlastungsbetrag. Für die Erstattung müssen jedoch passende Rechnungen und Belege eingereicht werden. Bewahren Sie die Unterlagen auf und klären Sie vor dem ersten Einsatz, wie die Abrechnung erfolgt.
Eine direkte Abrechnung durch den Anbieter kann mit einer entsprechenden Abtretung und nach Klärung des Verfahrens möglich sein. Kosten oberhalb des verfügbaren Betrags sind nicht automatisch gedeckt.
Was sollte ich vor der Buchung klären?
- Wie viel Entlastungsbetrag ist aktuell verfügbar?
- Welche älteren Beträge müssen zuerst genutzt werden?
- Ist die gewünschte Leistung anerkannt und erstattungsfähig?
- Wie hoch sind Gesamtkosten einschließlich vereinbarter Fahrtkosten?
- Wer reicht die Belege ein und wer trägt einen möglichen Eigenanteil?
Häufige Fragen
Ist der Entlastungsbetrag dasselbe wie Pflegegeld?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Kostenerstattung. Pflegegeld ist eine andere Leistung.
Kann ich den Betrag ohne Pflegegrad nutzen?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI setzt Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 1 und häusliche Pflege voraus. Private Alltagshilfe kann auch ohne Pflegegrad vereinbart werden.
Quellen & Hinweise
Die Informationen dienen der ersten Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle medizinische, rechtliche oder Pflegeberatung und sind keine Zusage einer Kostenübernahme. Zuständig für Ihren konkreten Leistungsanspruch ist Ihre Pflegeversicherung. Beträge und Regelungen können sich ändern.